Die Dienstgrade „Feuerwehrmannanwärter“ bis „Löschmeister“ sind Mannschaftsdienstgrade. Feuerwehrangehörige können innerhalb dieser Dienstgrade vom jeweiligen Wehrführer aufgrund absolvierter Lehrgänge auf Kreisebene und weiterer erfüllter Voraussetzungen befördert werden.
Darüber hinaus gehende Beförderungen werden vom Stadt-/Kreiswehrführer vorgenommen. Diese Dienstgrade sind an eine Funktion gebunden, z. B. Gruppenführer, Zugführer, Wehrführer, Gemeindewehrführer, Kreis-Ausbilder und Kreis-Fachwarte etc. entsprechend der an der Landesfeuerwehrschule absolvierten Lehrgänge.
Weiterhin ist die Beförderung in den Führungsdienstgraden abhängig von der Stadt-/Gemeindegröße oder auch Gruppenstärke der jeweiligen Wehr. Nach dem Ende der Wahl- oder Dienstzeit hat derjenige den Dienstgrad Löschmeister.
Mitglied der Jugendfeuerwehr oder Abteilung, Beitritt als aktives Mitglied
Feuerwehrgrundausbildung
Truppführungsausbildung oder Ausbildung für mindestens eine Sonderfunktion
Truppführungsausbildung und Ausbildung für mindestens eine Sonderfunktion
Truppführungsausbildung und Ausbildung für mindestens zwei Sonderfunktionen, sowie eine aktive Dienstzeit von 15 Jahren. Gruppenführungsausbildung Ausbildung zum Brandschutzerzieher
Gruppenführungsausbildung und Gruppenführer/in Jugendfeuerwehrwart/in Gruppenführung, Kreisausbildung
Gruppenführungsausbildung und Gruppenführer/in Jugendfeuerwehrwart/in Gruppenführung, Kreisausbildung
Zugführung Ortswehrführung bis 1.000 Einwohner Kreisfachwart/in Sachbearbeiter/in der Kreiswehrführung
Ortswehrführung von 1.001 bis 5.000 Einwohner Gemeindewehrführung bis 1.000 Einwohner Kreisjugendfeuerwehrwart/in
Ortswehrführung von 1.001 bis 20.000 Einwohner Gemeindewehrführung von 1.001 bis 5.000 Einwohner
Gemeindewehrführung von 5.001 bis 20.000 Einwohner Führung von Verbänden (z.B. Amtswehrführung) Ortswehrführung über 20.000 Einwohner
Amts- bzw. Gemeindewehrführung über 20.000 Einwohner Zugführung Führung von Verbänden
Amts- bzw. Gemeindewehrführung über 20.000 Einwohner Zugführung Führung von Verbänden
Kreiswehrführung, Stadtwehrführung Amts- bzw. Gemeindewehrführung über 20.000 Einwohner Zugführung, Führung von Verbänden