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Die Dienstgrade „Feuerwehrmannanwärter“ bis „Löschmeister“ sind Mannschaftsdienstgrade. Feuerwehrangehörige können innerhalb dieser Dienstgrade vom jeweiligen Wehrführer aufgrund absolvierter Lehrgänge auf Kreisebene und weiterer erfüllter Voraussetzungen befördert werden.
 
Darüber hinaus gehende Beförderungen werden vom Stadt-/Kreiswehrführer vorgenommen. Diese Dienstgrade sind an eine Funktion gebunden, z. B. Gruppenführer, Zugführer, Wehrführer, Gemeindewehrführer, Kreis-Ausbilder und Kreis-Fachwarte etc. entsprechend der an der Landesfeuerwehrschule absolvierten Lehrgänge.

Weiterhin ist die Beförderung in den Führungsdienstgraden abhängig von der Stadt-/Gemeindegröße oder auch Gruppenstärke der jeweiligen Wehr. Nach dem Ende der Wahl- oder Dienstzeit hat derjenige den Dienstgrad Löschmeister.


Mitglied der Jugendfeuerwehr oder Abteilung,
Beitritt als aktives Mitglied




Feuerwehrgrundausbildung




Truppführungsausbildung oder
Ausbildung für mindestens eine Sonderfunktion




Truppführungsausbildung und
Ausbildung für mindestens eine Sonderfunktion



Truppführungsausbildung und Ausbildung für mindestens zwei
Sonderfunktionen, sowie eine aktive Dienstzeit von 15 Jahren.
Gruppenführungsausbildung
Ausbildung zum Brandschutzerzieher



Gruppenführungsausbildung  und Gruppenführer/in
Jugendfeuerwehrwart/in
Gruppenführung, Kreisausbildung



Gruppenführungsausbildung  und Gruppenführer/in
Jugendfeuerwehrwart/in
Gruppenführung, Kreisausbildung



Zugführung
Ortswehrführung bis 1.000 Einwohner
Kreisfachwart/in
Sachbearbeiter/in der Kreiswehrführung



Ortswehrführung von 1.001 bis 5.000 Einwohner
Gemeindewehrführung bis 1.000 Einwohner
Kreisjugendfeuerwehrwart/in



Ortswehrführung von 1.001 bis 20.000 Einwohner
Gemeindewehrführung von 1.001 bis 5.000 Einwohner



Gemeindewehrführung von 5.001 bis 20.000 Einwohner
Führung von Verbänden (z.B. Amtswehrführung)
Ortswehrführung über 20.000 Einwohner



Amts- bzw. Gemeindewehrführung über 20.000 Einwohner
Zugführung
Führung von Verbänden



Amts- bzw. Gemeindewehrführung über 20.000 Einwohner
Zugführung
Führung von Verbänden





Kreiswehrführung, Stadtwehrführung
Amts- bzw. Gemeindewehrführung über 20.000 Einwohner
Zugführung, Führung von Verbänden




Landeswehrführung
 
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